Übersetzungsdienst - Lektorat - Textstudio - Sprecher


Rufen Sie an! Telefon: 040 - 40 40 49

Berechnung


Berechnung

Grundlage für die Berechnung ist ausschließlich die amtliche Gebührenordnung für vereidigte Übersetzer:


Die darin beschriebene Abrechnungsmethode hat sich darüber hinaus als branchenüblich durchgesetzt. Soweit es dabei einen Interpretationsspielraum gibt, nutzen wir ihn in aller Regel zugunsten unserer Kunden. Daher vorsichtig bei Preisvergleichen, da ein Zeilenpreis noch nichts über den effektiven Endpreis aussagt.

Für die Abrechnung ist die tatsächliche Länge der fertigen Übersetzung maßgebend, also nicht der Ausgangstext! Gezählt werden die Standardzeilen, die maximal 55 Anschläge (einschließlich Leeranschlägen) haben. Das gilt jedoch nur für normale Fließtexte, also nicht für Aufzählungen, Tabellen usw.

Mindestberechnung je Auftrag sind 30 Standardzeilen. Allerdings übernehmen wir keine unwirtschaftlichen Kleinstaufträge!